Der Kaufmannsbegriff

Der Begriff des Kaufmanns spielt im Wirtschaftsrecht eine wichtige Rolle. Wer nämlich Kaufmann nach dem Handelsgesetzbuch ist, hat bestimmte Rechte und Pflichten, denen er nachkommen muss.

Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 Absatz 1 HGB)

Das Handelsrechtsreformgesetz vom 22.06.1998 hat zu einer Revision des Kaufmannsbegriffs geführt. Die Begriffe des Muss-und Sollkaufmanns haben heute keine Bedeutung mehr.

Der Istkaufmann ersetzt die Definition des Musskaufmanns und der Kannkaufmann hat heute eine andere Bedeutung. Istkaufmann Ein Unternehmer, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb führt, betreibt ein Handelsgewerbe und ist demzufolge Kaufmann. Der Begriff »Handelsgewerbe« könnte einen meinen lassen, dass nur der Warenhandel gemeint ist, aber dies trifft nicht zu. Neben dem Warenhandel, fallen auch das Dienstleistungs- und Handwerksgewerbe sowie Unternehmen der Urproduktion unter diesen Begriff. Was nun genau unter einem Gewerbe zu verstehen ist, wird im Handelsgesetzbuch nicht genauer definiert.

Der § 15 des Einkommensteuergesetzes (EStG) hilft aber beim Ableiten, demnach liegt, nach der Rechtssprechung, ein Gewerbe vor, wenn eine Tätigkeit

  • nach außen erkennbar,
  • selbstständig,
  • auf Dauer ausgelegt,
  • mit Gewinnerzielungsabsicht

betrieben wird. Ein Gewerbe liegt aber nicht vor, wenn es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt (z.B.: Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater etc.).

Kannkaufmann

Liegt kein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb vor, weil das Gewerbe dafür (noch) zu klein ist, so ist dieser Unternehmer kein Kaufmann im Sinne des HGBs. Es liegt ein Kleingewerbe vor. Als Kleingewerbetreibender hat der Unternehmer die Wahl, ob er seinen Betrieb ins Handelsregister eintragen lassen will, oder nicht. Entscheidet sich der Kleingewerbetreibende für die Eintragung in das Handelsregister, so wird er, ab der Eintragung, als Kaufmann behandelt.

Er erwirbt mit der Eintragung sämtliche Rechte und Pflichten eines Kaufmanns nach dem Handelsgesetzbuch. Der Kannkaufmann kann aber jederzeit seine Eintragung wieder rückgängig machen lassen. Diese Löschung wirkt allerdings nur für die Zukunft und nicht rückwirkend.

Formkaufmann

Kaufleute kraft Rechtsform sind Handelsgesellschaften aufgrund ihrer Rechtsform GmbH, AG, OHG, KG, EWIV, KGaA, e.G. Sie müssen ins Handelsregister eingetragen werden, sind allerdings auch ohne Eintragung bereits Kaufmann, da die Eintragung nur rechtsbekundend (deklatorisch) und nicht rechtsbegründend (konstitutiv) wirkt.